Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2025
Sonstiges
14.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
30.05.2023
Sonstiges
08.11.2019
Sicherungsmaßnahmen
08.11.2019
Termine
03.05.2019
Entscheidungen im Verfahren
10.05.2017
Entscheidungen im Verfahren
09.03.2017
Termine
08.03.2017
Termine
11.05.2016
Entscheidungen im Verfahren
09.05.2016
Entscheidungen im Verfahren
19.11.2015
Termine
23.07.2015
Eröffnungen
22.05.2014 Befreinder Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 gemäß § 291 HGB
13.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.02.2012 bis zum 31.12.2012
07.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.12.2011 bis zum 31.12.2011
12.12.2011
Neueintragungen